Einheitlicher Zeitrahmen für die Erarbeitung einer Komplexen Lernleistung
Version vom 1. April 2019, 18:01 Uhr von Max (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die LDK möge beschließen, dass<br> für die Erarbeitung einer komplexen Lernleistung ein landesweit einheitlicher Zeit- und Arbeitsanforderungsrahmen festge…“)
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Die LDK möge beschließen, dass
für die Erarbeitung einer komplexen Lernleistung ein landesweit einheitlicher Zeit- und Arbeitsanforderungsrahmen festgelegt wird.
Dabei wird den Schulen freigestellt, in welchem Zeitraum diese Erarbeitung erfolgt.