Prüfungsbeginn der Besonderen Leistungsfeststellung zu sinnvollen Zeiten
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Die LDK hat beschlossen, dass der LSR Sachsen sich dafür einsetzt, dass
es einen sachsenweit einheitliche Prüfungsbeginn der Besonderen Leistungsfeststellung um 9:00 Uhr gibt, ohne dass zuvor Unterricht stattfindet.